Die Voraussetzungen |
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Sie können alle Ihre rechtlichen Fälle und Probleme auf der Börse darstellen und versteigern. Vorausgesetzt, Sie sind volljährig und haben einen Wohnsitz in Deutschland. Berücksichtigen Sie aber, dass Anwälte bei bestimmten Verfahren (wie z. B. bei Strafverfahren) an gesetzliche Gebührenregelungen gebunden sind. Für eine Auktion bei der Deutschen Anwaltsbörse eignen sich am besten Fälle, die außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt gelöst werden können (z. B. alle Mietstreitigkeiten, Verkehrsunfälle, Schadenersatzforderungen, Bußgeldverfahren, Behördenstreitigkeiten und Kapitalanlagefälle). Unser spezieller Firmenservice: Versteigern Sie alle Ihre Inkassofälle und sonstige Firmenrechtsfälle über die Deutsche Anwaltsbörse. Entlasten Sie damit Ihr Budget für Rechtsverfolgungskosten. Fälle, die bereits bei Gericht anhängig sind, eignen sich derzeit nicht für eine Einstellung bei der Deutschen Anwaltsbörse. Sie können uns diese Fälle allerdings ebenfalls kostenfrei mitteilen. Wir kümmern uns darum. Die Deutsche Anwaltsbörse behält sich die Prüfung des Sachverhalts im Hinblick auf die ausreichende Darstellung der Grundlage für die Bearbeitung und die Kalkulation durch die Anwälte vor, bevor das Bieterverfahren eröffnet wird. Bei Unklarheiten wird sich die Deutsche Anwaltsbörse vor Freischaltung der Auktion an den Interessenten wenden. |

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